UVV Prüfung

Grundsätze für die FEM 4.004-Prüfung von Gebrauchtstapler, Gabelstapler und Lagertechnik:
Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D 27) sind Flurförderzeuge und  ihre Anbaugeräte, sowie die für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Hierfür erhalten Sie von uns ein detailliertes Prüfprotokoll.

Sollten eventuelle Sicherheitsmängel festgestellt werden, bieten Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiter die bestmögliche Lösung zur Beseitigung und Wiederherstellung der Betriebssicherheit.

Die wiederkehrende Prüfung wird wie folgt durchgeführt:

  1. Kleine Überprüfung. Nach 500 bis 600 Betriebsstunden ( ¼ Jahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung durch Besichtigen insbesondere der Gabeln, Bolzen und Ketten.
  2. Große Überprüfung. Nach 2000 bis 2400 Betriebsstunden (ein Jahr einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die nachstehend aufgeführten Gerätegruppen.

A. Fahrwerk und Antrieb:
Geprüft werden, wenn vorhanden:

1. Lenkung
Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke.

2. Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse)
Bremsbeläge, Bremsleitungen und -anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge.

3. Räder
Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser (Mitgänger-Flurförderzeuge).

4. Fahrgestell
Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung.

5. Schalter, Warneinrichtung
Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe.

6. Antrieb
Bei elektrischem Antrieb:
Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine überbrückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung.

Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren
Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter).

7. Anhänger
Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diesen Fahrwerk und Kupplungsgestänge zu prüfen.


B. Fahrerschutz:
Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen. Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand).

C. Sonstiges:
Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden. Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabelstapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.

Prüfplakette:

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Prüfplaketten, die das Datum der nächstfälligen Prüfung angeben, am Flurförderzeug erst angebracht werden, wenn die bei der letzten Prüfung festgestellten Sicherheitsmängel behoben sind.

Wartung Ihrer Stapler
Nur eine regelmäßige Wartung Ihrer Stapler verlängert deren Lebensdauer und erspart Ihnen kostspielige Ausfallzeiten

Unsere Wartung von Staplern beinhaltet:
  • Arbeitszeit für Wartung (Filterwechsel, Mast, Antriebe, Reinigen und Abschmieren der Ketten)
  • Arbeitszeit für kleinere, leichte Reparaturen
  • Feststellung eventueller Mängel sowie deren Reparatur
  • Zusätzlich bei
    • Gasgeräten: Zündkerzen und Motoröl wechseln
    • Dieselgeräten: Ölwechsel
    • Elektrogeräten: Prüfung der Batterie, ggf. Nachfüllen des Batteriewassers